Wahl zum Verwaltungsrat im Bistum Fulda

15. Feb 2024

Freitag, 26., Samstag, 27. und Sonntag, 28. April 2024

Unsere Kandidaten:

Lars Dresmann, 50 Jahre, Dipl.-Ing., Marburg-Ockershausen

Florian Gediga, 37 Jahre, Kaufmann, Weimar

Aloys Plogmann, 59 Jahre, Dipl-Ing, Marburg-Ockershausen

Wahllokale:

Freitag, 26. April, Kugelkirche: 19.15 h

Samstag, 27. April, St. Jakobus, Wenkbach, Am Rehacker: 17.15 und 18.30 h

Sonntag, 28. April, Kugelkirche: 10.45 und 12.00 h

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die

· am Wahltag 18 Jahre alt sind und

· auf dem Gebiet der Kirchengemeinde ihren Hauptwohnsitz im Sinne des staatlichen Melderechts haben.

· Wahlberechtigt sind unter den vorgenannten Voraussetzungen auch Geistliche und Ordensleute. Nicht wahlberechtigt ist, wer nach staatlichem Recht aus der Kirche ausgetreten ist.

· Sollte eine Person nicht in unserer Kirchengemeinde wohnhaft sein und doch wählen wollen, kann gem. § 5 Abs. 3 KVVG diese Person einen formlosen Antrag beim Bischöflichen Generalvikariat stellen, dass man von dem Erfordernis des Hauptwohnsitzes in der Kirchengemeinde befreit wird und seinen kirchlichen Wohnsitz in die Pfarrei legt.

Der Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden (Pfarrer) und den gewählten Mitgliedern. Die Hauptaufgabe die die Vertretung der Kirchengemeinde in allen rechtlichen und finanziellen Belangen. Die Anzahl der gewählten Verwaltungsratsmitglieder richtet sich nach der Katholikenzahl der Kirchengemeinde: St. Johannes (bis 5.000 Katholiken) = 6 Mitglieder.

Bei der Verwaltungsratswahl ist die Hälfte der wählbaren Mitglieder zu wählen, also in unserem Fall: 3 Kandidaten. Jeder Wahlberechtigte hat so maximal 3 Stimmen.

Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrates (VWR), der das Vermögen in der Kirchengemeinde verwaltet und die Kirchengemeinde nach außen vertritt, sind:

· Verwaltung des kirchlichen Vermögens

· Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen

· Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde

· Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Rendanten

· Prüfung der Vermögensverzeichnisse

· Entscheidung in Personalfragen

· Entscheidung über bauliche Tätigkeiten

Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt.